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Neue Abgastestverordnung ab 1.1.13


Seit Januar 2013 gilt für die offizielle Abgasmessung folgende Regel:

Für bestimmte Fahrzeuge fällt die obligatorische Abgasmessung weg.
Für diese Fahrzeuge muss auch kein Abgasdokument mitgeführt werden.

Fahrzeuge mit folgenden Abgascode der im Fahrzeugausweis Feld 72 aufgeführt ist, sind davon befreit:

Leichte Benzin oder Gasmotoren bis 3500 Kg Gewicht:  B03 / B04 / B5a , B5b / B6a, B6b, B6c / A04 / A05 / A07

Leichte Diesel Motorwagen bis 3500 Kg Gewicht : B04 / B5a, B5b / B6a, B6b, B6c /A04 / A05 / A07


Achtung:  Der Halter ist gesetzlicht verpflichtet bei aufleuchten der Abgas/ Motorstörungslampe innerhalb eines Monats
               das Abgasystem bei einer Garage zu überprüfen ggf. reparieren lassen. Wir übernehmen gerne diese
               Arbeiten.


Fahrzeuge ohne Katalysator: Gillt weiterhin die jährliche Abgaswartung

Fahrzeuge mit Katalysator ohne Befreiung: Alle 2 Jahre

Wir führen kostengünstig die offizielle Abgasmessung durch.

 
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